Organe
Die Bayer Beistandskasse hat folgende Organe:
- Mitgliederversammlung:
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Kasse. Die ordentliche Sitzung findet innerhalb der ersten sechs Monate eines jeden Jahres statt. - Aufsichtsrat:
Der Aufsichtsrat besteht aus 6 Mitgliedern. 2 Mitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt, 2 Mitglieder bestellt der Konzernbetriebsrat der Bayer AG und 2 Mitglieder bestellt die Bayer AG. Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben jeweils 2 Stellvertreter. - Vorstand:
Der Vorstand besteht aus 4 Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat auf Vorschlag der Bayer AG bestellt werden.
Organe der Bayer Beistandskasse

Eine namentliche Aufstellung der Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder enthält der Geschäftsbericht der Bayer Beistandskasse. » Downloads